Satzung

Verein zur Förderung der Gartenkultur

§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen
"Verein zur Förderung der Gartenkultur"
Er hat seinen Sitz in Westerstede und soll im Vereinsregister eingetragen sein.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt den Zweck, die Gartenkultur zu fördern, insbesondere die Kenntnis über die geschichtliche Entwicklung des Umgangs mit Pflanzen und der Techniken, Anlagen und Gerätschaften, sowie die Beratung und Weiterbildung in Fragen des Umweltschutzes im Gartenbau und die Erhaltung von alten Pflanzenarten und -sorten als Genreserve für Zwecke der Pflanzenzucht.

(2) Der Verein verfolgt aussschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
(3) Der Vereinszweck soll mit folgenden Mitteln erreicht werden:
* Finanzielle Unterstützung von Informations-, Beratungs- und Bildungsmaßnahmen und -einrichtungen mit einer dem Vereinszweck dienenden Zielsetzung, insbesondere im Niedersächsischen Gartenkulturcentrum in Bad Zwischenahn-Rostrup.
* Förderung von Genreserven dienenden Sichtungsgärten und ähnlichen Einrichtungen.
* Darstellung des Anliegens des Vereins in der Öffentlichkeit und Werbung hierfür.
* Förderung der Zusammenarbeit des Niedersächsischen Gartenkulturcentrums mit gartenbaulichen Vereinen, Verbänden, Behörden und sonstigen Interessenten der Öffentlichkeit.

§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können werden:
a) Einzelpersonen
b) Firmen, Vereine, Körperschafaten und andere juristische Personen.

(2) Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag und dessen Annahme durch den Vorstand erworben. Mit dem Antrag erkennt das Mitglied die Satzung an.

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