Satzung

Verein zur Förderung der Gartenkultur

§1 Name und Sitz des Vereins

1.
Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung der Gartenkultur e.V. (VFG e.V.)"
und ist eingetragener Verein unter der Vereinsregisternummer VR 120561 des Amtsgerichtes Oldenburg in 26122 Oldenburg.

2.
Er hat seinen Sitz in Bad Zwischenahn.

3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§2 Zweck und Aufgaben des Vereins

1.
Der Verein verfolgt den Zweck, die Gartenkultur zu fördern, insbesondere die Kenntnis über die geschichtliche Entwicklung des Umgangs mit Pflanzen
und der Techniken, Anlagen und Gerätschaften, sowie die Beratung und Weiterbildung in Fragen des Umweltschutzes im Gartenbau und die Erhaltung
von alten Pflanzenarten und -sorten als Genreserve für Zwecke der Pflanzenzucht.

2. Der Verein verfolgt aussschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.

3. Die Zielsetzung liegt in der Unterstützung von Parks und Gärten in der Region.

4. Der Vereinszweck soll mit folgenden Mitteln erreicht werden:
* Informations-, Beratungs- und Bildungsmaßnahmen gemäß den Zielsetzungen des Vereins in einer engen Zusammenarbeit mit der "Park der Gärten gGmbH", Bad Zwischenahn;
* Zusammenarbeit mit gartenbaulichen Verbänden und Vereinen;
* Finanzielle, materielle und ideelle Förderung von Sichtungsgärten, Genreserven und ähnlichen Einrichtungen;
* Darstellung des Anliegens des Vereins in der Öffentlichkeit einschließlich einer Mitgliederwerbung.


§3 Aufnahme von Mitgliedern

1.
Mitglieder können alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und alle juristischen Personen werden.

2. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch eine Entscheiidung des Vortandes und ist schriflich zu bestätigen.
Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.

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